Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Stand: September 2026
Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) konkretisiert die Pflichten der Parteien im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 28 DSGVO. Er wird durch die ausdrückliche Bestätigung im Registrierungsprozess (gemeinsam mit den AGB) Bestandteil des Nutzungsvertrags zwischen dem Nutzer („Verantwortlicher") und [Firmenname bzw. Vor- und Nachname] als Betreiber von BüroPilot („Auftragsverarbeiter").
1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten für den Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung von BüroPilot (Verwaltung von Kunden, Aufträgen, Rechnungen und damit verbundenen Geschäftsdaten). Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des zugrunde liegenden Nutzungsvertrags.
2. Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen
Verarbeitet werden insbesondere Namen, Kontaktdaten, Anschriften, Unternehmensdaten sowie Auftrags-, Rechnungs- und Zahlungsinformationen der Kunden des Verantwortlichen. Betroffene Personen sind insbesondere dessen Kunden, Interessenten und Ansprechpartner.
3. Weisungsgebundenheit
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer anderen Verarbeitung besteht.
4. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, insbesondere Verschlüsselung der Übertragung (TLS/HTTPS), Zugriffskontrollen, sichere Authentifizierung sowie Monitoring (Fehler- und Sicherheitsüberwachung).
6. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche genehmigt allgemein den Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter: Supabase (Datenbank/Authentifizierung, EU-Region), Vercel (Hosting, EU-Region Frankfurt) sowie Sentry (Fehleranalyse, EU-Region). Über den Austausch oder die Hinzunahme weiterer Unterauftragsverarbeiter wird der Verantwortliche informiert.
7. Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Funktionen angemessen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten sowie bei Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.
8. Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden die Daten des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Näheres regeln die AGB und die Datenschutzerklärung.
9. Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Weitere Informationen ergeben sich aus den AGB und der Datenschutzerklärung.